Lizenzvereinbarung von Speedshot

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die gesamten Lizenzbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie Bild- oder Videomaterial von der Speedshot-Plattform herunterladen oder nutzen. Durch den Erwerb einer Lizenz oder das Herunterladen von Bild- oder Videomaterial bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie die auf der Webseite, auf einer Rechnung und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung angegebenen Einschränkungen akzeptieren und sich daran halten.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung einer Lizenz zur Nutzung ausgewählter Bilder und/oder Videos, die auf der Plattform Speedshot zur Verfügung gestellt werden. Speedshot handelt im Auftrag seiner unabhängigen Partner (z.B. Fotografen, Fotoagenturen, Nachrichtenagenturen, etc.) und ist nicht der eigentliche Urheber und Autor der Bilder und Videos. Speedshot garantiert, zum Zeitpunkt der Überlassung des Bildes oder Videos an den Kunden, zur Erteilung der Nutzungslizenz nach diesem Vertrag berechtigt zu sein. Das gesamte lizenzierte Material ist urheberrechtlich geschützt und wird ausschließlich zum Erwerb von einfachen Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Das Eigentum an dem/den Bild(ern) oder Video(s) verbleibt beim eigentlichen Urheber. Lizenzen aus dem Speedshot Webshop können nur von Kunden erworben werden, die keine andere aktuell gültige Preisvereinbarung mit Speedshot haben.

§ 2 Leistungen und Nutzungseinschränkungen

2.1 Leistungen von Speedshot

Speedshot stellt den Nutzern eine Plattform zur Verfügung, über die Bild- und Videomaterial hochgeladen, bearbeitet, gekennzeichnet, verkauft und lizenziert werden kann. Die Inhalte auf der Plattform werden von Fotografen und Videografen bereitgestellt, die ihre Werke zum Kauf und zur Lizenzierung anbieten. Durch den Erwerb von Lizenzen erhalten Nutzer das Recht, die Bilder und Videos entsprechend den im Vertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu nutzen.

2.2 Nutzungseinschränkungen

Es ist den Nutzern untersagt, auf der Plattform Inhalte hochzuladen, die illegal, anstößig, rassistisch, diskriminierend, beleidigend oder urheberrechtlich geschützt sind, es sei denn, der Nutzer ist Inhaber der entsprechenden Rechte oder hat die erforderlichen Lizenzen.

Die Nutzung der Plattform darf nicht für Zwecke erfolgen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Plattform nicht für die Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen die Rechte Dritter verstoßen. Nutzer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Rechte an dem hochgeladenen Material besitzen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich Speedshot das Recht vor, den betreffenden Nutzer zu sperren und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

2.3 Lizenzen und Nutzung von Inhalten

Speedshot vergibt Lizenzen für die Nutzung von Bildern und Videos, die von den Fotografen und Videografen hochgeladen wurden. Die Lizenzen gelten gemäß den gewählten Lizenzarten und Nutzungsmodellen. Jede Lizenz ermöglicht eine bestimmte Art der Nutzung der Inhalte, die nach den jeweiligen Lizenzmodellen wie Exklusivlizenzen, Nicht-exklusiven Lizenzen oder Erweiterte Lizenzen differenziert wird (siehe §3).

Für jede Nutzung eines Bildes oder Videos, sei es redaktionell oder kommerziell, muss eine eigenständige Lizenz erworben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass bereits genutztes Bildmaterial in einem neuen Kontext oder auf einer neuen Plattform veröffentlicht wird.

2.4 Weitergabe an Dritte und Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet, das Bild- oder Videomaterial oder andere Inhalte, die auf Speedshot erworben wurden, an Dritte weiterzugeben oder von diesen verwenden zu lassen, es sei denn, dies ist im Rahmen der Lizenzvereinbarung ausdrücklich erlaubt. Insbesondere ist die Weitergabe von Materialien an Dritte, die diese für ihre eigenen kommerziellen oder redaktionellen Zwecke nutzen möchten, unzulässig.

Für redaktionelle Inhalte unter einer Speedshot Publish Lizenz ist der Kunde nur eingeschränkt berechtigt, die Bilder oder Videos zu bearbeiten, z.B. nur Ausschnitte zu verwenden. Dabei sind die Werkintegritätsrechte der Urheber zu beachten.

Bei einer Speedshot Social Lizenz kann der Kunde das Bild oder Video vollständig bearbeiten, retuschieren oder manipulieren. Dabei sind jedoch die allgemeinen Bestimmungen über Eigentums- und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen oder Werke zu beachten.

2.5 Beschränkungen und unzulässige Nutzungen

Die Verwendung von Bildern oder Videos in einer diffamierenden, entstellenden, pornografischen oder rechtswidrigen Weise ist untersagt. Ebenso ist die Nutzung des Materials für Inhalte im Zusammenhang mit Datingportalen, Escort-Services oder in der Tabakindustrie nicht gestattet.

Bilder und Videos, die mit einem Model-Release versehen sind, sind als solche gekennzeichnet. In umstrittenen Kontexten ist darauf hinzuweisen, dass das Bild lediglich zu Illustrationszwecken verwendet wird.

Künstlerische Werke (z.B. Gemälde, Briefmarken, Filmproduktionen), die in Bildern oder Videos abgebildet sind, können nicht für andere Zwecke als die redaktionelle Berichterstattung genutzt werden. Das Bildmaterial mit solchen Motiven darf nicht ohne einen klaren redaktionellen Bezug verwendet werden (z. B. Filmstills nur im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über den Film).

2.6 Nutzung in Logos und Marken

Die Verwendung von Bildern oder Videos in einem Trademark oder Logo ist grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, eine Marke oder ein Logo, das Inhalte aus der Speedshot-Plattform enthält, in einer bestimmten Rechtsordnung als Marke anzumelden.

2.7 Urheberrechte und Quellenangaben

Bei der Veröffentlichung von redaktionellen Bildern oder Videos muss ein Copyright-Vermerk angebracht werden, der folgendermaßen lautet: „Speedshot / Name des Fotografen“. Für Agenturen, die im Namen ihrer Kunden Bilder oder Videos lizensieren, muss der Name des Lizenznehmers angegeben werden, damit der Kunde die Rechte zur Nutzung des Bildmaterials erhält.

Die Bildunterschriften, Stichwörter und sonstige Bildbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen des Fotografen bzw. Bild- oder Videolieferanten erstellt. Speedshot kann jedoch keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen. Weitere Details zur Richtigkeit und Haftung finden sich unter § 4.

2.8 Sicherheitsmaßnahmen und Schutz vor unberechtigter Nutzung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bilder oder Videos in digitalen Medien in einer Weise veröffentlicht werden, die eine Nutzung der Bilder oder Videos über die vertraglich eingeräumten einfachen Nutzungsrechte hinaus ausschließt. Dies kann durch Sicherheitsmaßnahmen wie Downloadschutz, Wasserzeichen im Bild/Video oder eine Begrenzung der Pixelgröße des veröffentlichten Bildes erfolgen.

Für Kunden mit Rechnungsadressen außerhalb Deutschlands gelten bestimmte geografische Einschränkungen. Diese Bilder und Videos sind im Webshop entsprechend gekennzeichnet.

2.9 Schadensersatzansprüche

Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen hat Speedshot das Recht, Schadensersatzforderungen zu stellen und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, Speedshot unverzüglich über jegliche unberechtigte Nutzung oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu informieren.

§ 3 Lizenzen

3.1 Allgemeine Lizenzbestimmungen

Die von den Fotografen/Videografen hochgeladenen Inhalte werden durch eine Lizenz für die Nutzung auf der Speedshot-Plattform zur Verfügung gestellt. Diese Lizenz ist nicht übertragbar und gilt nur für den Nutzungskreis, der die entsprechenden Inhalte lizenziert. Nutzer erhalten lediglich das Recht, die Inhalte gemäß den vereinbarten Lizenzarten zu verwenden, ohne dass ein Eigentum an den Inhalten übertragen wird. Jegliche Nutzung, die über die im Rahmen der Lizenz festgelegten Bedingungen hinausgeht, ist unzulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Credits als Währung

Auf Speedshot werden Credits als Währung verwendet. 250 Credits entsprechen einem Wert von 25€. Diese Credits können von Nutzern erworben und verwendet werden, um Bild- und Videomaterial zu erwerben oder für andere auf der Plattform angebotene Dienstleistungen zu bezahlen. Der Erwerb von Credits erfolgt über die Plattform und unterliegt den dort festgelegten Zahlungsbedingungen.

Die Credits werden auf dem Nutzerkonto gutgeschrieben und können ohne Ablaufdatum verwendet werden, solange der Nutzer über ein aktives Konto verfügt.

3.3 Lizenzarten und Nutzungsbedingungen

Exklusive Lizenz: 

  • Diese Lizenz gewährt dem Käufer das Recht zur exklusiven Nutzung des Bild- oder Videomaterials. Der Fotograf/Videograf räumt dem Käufer die exklusiven Rechte zur Nutzung ein, was bedeutet, dass das Bild- oder Videomaterial nicht mehr an andere Nutzer lizenziert oder weiterverkauft werden kann. Eine exklusive Lizenz kann sowohl für redaktionelle als auch kommerzielle Nutzung vergeben werden.

Nicht-exklusive Lizenz: 

  • Diese Lizenz erlaubt die Nutzung des Bild- oder Videomaterials durch den Käufer, ohne dass dieser exklusiv das Nutzungsrecht erhält. Der Fotograf/Videograf behält sich das Recht vor, das Material weiterhin an andere Käufer zu lizenzieren oder selbst weiterzuverwenden. Die Nutzung kann sowohl redaktionell als auch kommerziell sein.

Erweiterte Lizenzarten: 

  • Je nach Art der Lizenz können zusätzliche Bedingungen, wie z.B. geografische Einschränkungen oder zeitliche Begrenzungen, gelten. Diese werden im Rahmen der jeweiligen Lizenzvereinbarung spezifiziert. Beispiele für solche zusätzlichen Einschränkungen können sein:
    • Geografische Beschränkungen (z.B. nur innerhalb eines bestimmten Landes oder Kontinents)
    • Zeitliche Begrenzung (z.B. nur für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Nutzung)

3.4 Lizenzarten für Bilder und Videos

Bilder

SpeedShot Social

Die Social-Media-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Bildes ausschließlich auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, Twitter und ähnliche Netzwerke. Ideal für Einzelpersonen, kleine Unternehmen oder Vereine, die Inhalte online teilen möchten.

SpeedShot Publish

Die Standardlizenz für redaktionelle Zwecke. Perfekt für einmalige Veröffentlichungen in Online-Medien wie Blogs, Nachrichtenseiten oder redaktionellen Beiträgen auf einer Website. Social-Media-Nutzung ist ebenfalls inkludiert.

SpeedShot Publish Pro

Erweiterte redaktionelle Lizenz für Nutzer, die ein Bild in mehreren redaktionellen Artikeln oder Medien verwenden möchten. Diese Lizenz ist ideal für größere Medienhäuser, Verlage oder Redaktionen, die flexibel Inhalte veröffentlichen möchten.

SpeedShot Promote

Die Standardlizenz für kommerzielle Nutzung. Perfekt für kleine Unternehmen, die ein Bild für eine einzelne Werbekampagne verwenden möchten. Social-Media-Nutzung ist ebenfalls enthalten.

SpeedShot Promote Pro

Die Premium-Lizenz für umfassende kommerzielle Nutzung. Ideal für Unternehmen, die ein Bild in mehreren Kampagnen, Marketingkanälen oder Werbematerialien nutzen möchten.

SpeedShot Exclusive

Die Exklusivlizenz gewährt dem Käufer die alleinigen Rechte an einem Bild. Das Bild wird nach dem Kauf von SpeedShot entfernt und nicht an andere Käufer verkauft. Diese Lizenz ist optimal für Käufer, die sicherstellen möchten, dass ein Bild ausschließlich für sie verfügbar ist.

SpeedShot Express

Ein individuelles Lizenzpaket für Unternehmen, Vereine oder Redaktionen mit speziellen Anforderungen. Diese Lizenz wird direkt auf den Kunden zugeschnitten und bietet maximale Flexibilität, z. B. Flatrate-Modelle, Mehrfachlizenzen oder Großmengenrabatte.

Videos

SpeedShot Social Video

Die Social-Media-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Videos ausschließlich auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube und TikTok. Ideal für Einzelpersonen, Influencer oder kleine Unternehmen, die Inhalte online teilen möchten.

SpeedShot Publish Video

Diese Lizenz eignet sich für redaktionelle Beiträge mit einer einmaligen Verwendung, beispielsweise in einem Onlineartikel, Blog oder einer Nachrichtenseite. Sie beinhaltet auch die Nutzung auf Social-Media-Plattformen zur Bewerbung des Beitrags.

SpeedShot Publish Pro Video

Die erweiterte redaktionelle Lizenz bietet Flexibilität für Medienhäuser oder Redaktionen, die ein Video in mehreren redaktionellen Formaten nutzen möchten.

SpeedShot Promote Video

Die Standardlizenz für kommerzielle Zwecke. Diese Lizenz erlaubt die Nutzung des Videos in einer einzigen Kampagne, sei es für Onlinewerbung, TV-Spots oder Printmedien. Social-Media-Nutzung ist ebenfalls enthalten.

SpeedShot Promote Pro Video

Die Premium-Lizenz für umfassende kommerzielle Nutzung. Sie richtet sich an Unternehmen, die ein Video in mehreren Kampagnen, Medien oder Marketingstrategien einsetzen möchten.

SpeedShot Exclusive Video

Die Exklusivlizenz bietet Käufern die alleinigen Rechte an einem Video. Das Video wird nach dem Kauf von SpeedShot entfernt und steht nicht mehr zum Verkauf. Ideal für Unternehmen, die die Exklusivität ihres Inhalts garantieren möchten.

SpeedShot Express Video

Ein maßgeschneidertes Lizenzpaket für Unternehmen, Vereine oder Redaktionen mit speziellen Anforderungen. Diese Lizenz bietet maximale Flexibilität, z. B. durch Flatrates, Mehrfachlizenzen oder Großmengenrabatte.

3.5 Einzellizenzen

Mit dem Kauf einer Einzellizenz erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung des Bild- oder Videomaterials gemäß dem gewählten Lizenzmodell. Die Lizenz kann eine redaktionelle oder kommerzielle Nutzung umfassen, abhängig von der gewählten Lizenzart. Ein Recht auf Rückerstattung oder Ersatz für nicht genutzte Bilder oder Videos innerhalb der Lizenzlaufzeit besteht nicht. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung, und die Lizenz wird nach dem Kauf der Einzellizenz sofort aktiviert. Bei Käufen auf Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

  • Die Lizenzen können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gültig sein, je nach gewähltem Modell.

  • Bei Speedshot Promote ist eine kommerzielle Nutzung aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder Eigentumsrechten nicht gestattet, es sei denn, der Kunde hat entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen.

  • Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Inhalten, die urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt sind, liegt beim Kunden.

3.6 Pakete

Der Kunde erwirbt durch den Kauf eines der Pakete das Recht, eine festgelegte Anzahl von Downloads durchzuführen. Jeder Download entspricht der Einräumung einer Lizenz zur einmaligen Veröffentlichung gemäß den Bestimmungen in §3.2. Sollte ein Bild oder Video, das der Kunde heruntergeladen hat, nicht genutzt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

  • Die Pakete enthalten eine bestimmte Anzahl an Credits, die den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Diese Credits ermöglichen den Download von Bild- und Videomaterial in verschiedenen Lizenzarten.

  • Bei nicht genutzten Inhalten innerhalb der Paketlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit.

  • Eine transparente Darstellung der verbleibenden Downloads und Credits ist im Kundenkonto jederzeit einsehbar.

  • Die Preise für Pakete werden im Voraus festgelegt und sind auf der Plattform sichtbar.

3.7 Speedshot Express – Paketangebot

Für Kunden mit regelmäßiger und hoher Nachfrage bieten wir individualisierte Speedshot Express-Pakete an, die speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Die Pakete beinhalten die folgenden Optionen:

  • Individuelle Lizenzvereinbarungen: Die Nutzungsrechte und Bedingungen werden direkt mit dem Speedshot-Team besprochen.

  • Erweiterte Dienstleistungen: Dazu gehören zusätzlicher Support, Recherchearbeiten für das perfekte Bildmaterial und weitere maßgeschneiderte Leistungen.

  • Individuelle Preisgestaltung: Der Preis wird basierend auf dem Volumen der gewünschten Pakete und den zusätzlichen Dienstleistungen kalkuliert.

  • Für weitere Informationen und die Buchung eines Speedshot Express-Pakets, kontaktieren Sie bitte das Speedshot-Team direkt.

§ 4 Zusicherungen und Garantien

4.1 Garantie der Nichtverletzung durch Fotografen/Videografen

Die Fotografen und Videografen, die Inhalte auf der Speedshot-Plattform hochladen, garantieren, dass die hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen und dass sie über die erforderlichen Rechte und Lizenzen zur Nutzung der Inhalte verfügen. Sie garantieren, dass die Nutzung dieser Inhalte keine Rechte Dritter verletzt und dass keine weiteren Rechte Dritter der Nutzung entgegenstehen. Diese Garantie gilt für die Inhalte, wie sie auf der Plattform bereitgestellt werden, ohne dass Änderungen oder Umgestaltungen durch den Kunden vorgenommen wurden.

4.2 Spezifische Garantien für gegebene Lizenzen

  • Exklusive Lizenz: Die exklusiv lizenzierten Inhalte werden vom Fotografen/Videografen so bereitgestellt, dass sie keine Rechte Dritter (einschließlich Marken-, Urheber-, und Persönlichkeitsrechte) verletzen, und dass die Model- und/oder Eigentumsfreigaben (sofern erforderlich) vorliegen.

  • Nicht-exklusive Lizenz: Auch für nicht-exklusiv lizenzierte Inhalte garantiert der Fotograf/Videograf, dass die Nutzung dieser Inhalte keine Rechte Dritter verletzt, und dass alle notwendigen Model- und Eigentumsfreigaben vorliegen.

4.3 Gewährleistungsausschluss

Sofern oben nicht ausdrücklich angegeben, gewährleistet Speedshot keine Rechte oder Garantien in Bezug auf die Nutzung von Namen, Personen, Marken, Logos, registrierten oder nicht registrierten urheberrechtlich geschützten Audio-, Kunst- oder Architekturwerken, die in den Inhalten enthalten sind. In diesen Fällen liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob eine Freigabe für die geplante Nutzung der Inhalte erforderlich ist, und es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Freigaben vor der Nutzung einzuholen. Für Inhalte, die auf der Speedshot-Plattform angeboten werden, werden in der Regel keine Freigaben eingeholt.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Beträge, die aufgrund der Nutzung der lizenzierten Inhalte fällig werden, sowie für die Einhaltung aller anderen Bestimmungen der geltenden Tarifverträge und gesetzlichen Vorschriften.

4.4 Haftungsausschluss für Bild-/Video-Titel/Metadaten

Obwohl Speedshot angemessene Anstrengungen unternimmt, die angebotenen Inhalte korrekt zu kategorisieren, zu verschlagworten, mit Bildunterschriften zu versehen und zu betiteln, übernimmt Speedshot keine Garantie für die Richtigkeit der Metadaten oder der Informationen, die zu den Inhalten bereitgestellt werden. Es obliegt dem Kunden, die Inhalte und Metadaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, bevor sie genutzt werden.

4.5 Keine weiteren Garantien

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die von Speedshot bereitgestellten Inhalte „wie sie sind“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Zusicherung angeboten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Speedshot übernimmt keine Haftung dafür, dass die Inhalte oder die Plattform den Anforderungen des Kunden entsprechen oder dass die Nutzung der Inhalte oder der Plattform ununterbrochen oder vollständig fehlerfrei erfolgt.

§ 5 Freistellung und Haftungsbeschränkung

5.1 Haftung des Kunden gegenüber Speedshot

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Speedshot und deren Tochtergesellschaften, Inhaltslieferanten sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Schäden, Haftungen und Ausgaben (einschließlich angemessener externer Anwaltskosten), die in Verbindung mit folgenden Punkten entstehen:

  • Verwendung von Inhalten außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung oder über die eingeräumten Rechte hinaus.

  • Jeglicher Verletzung oder angebliche Verletzung von Bestimmungen dieser oder anderer Vereinbarungen mit Speedshot durch den Kunden oder eine in seinem Namen handelnde Person.

  • Dem Versäumnis des Kunden, eine erforderliche Freigabe für die Nutzung von Inhalten zu erhalten (z. B. Model Releases oder Eigentumserklärungen).

5.2 Haftungsfreistellung von Speedshot gegenüber dem Kunden

Unter der Voraussetzung, dass der Kunde nicht gegen diesen oder einen anderen Vertrag mit Speedshot verstößt, und als einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen die in § 4 genannten Garantien, erklärt sich Speedshot bereit, den Kunden und sein Unternehmen, seine Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Schäden, Haftungen und Ausgaben (einschließlich angemessener externer Anwaltskosten), die sich aus oder in Verbindung mit einem Verstoß oder einem angeblichen Verstoß von Speedshot gegen die in § 4 genannten Garantien ergeben.

Diese Form der Freistellung gilt nicht, soweit Schäden, Kosten oder Verluste durch vom Kunden vorgenommene Änderungen am Inhalt oder an der Verwendung des Bildes entstehen oder darauf zurückzuführen sind. Ebenso gilt die Freistellung nicht für die Weiterverwendung von Inhalten durch den Kunden nach einer Mitteilung von Speedshot oder bei Kenntnis des Kunden, dass der Inhalt Gegenstand einer behaupteten Rechtsverletzung durch einen Dritten ist.

5.3 Informationspflicht und Zusammenarbeit

Die freizustellende Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch zu unterrichten. Die freistellende Partei, die die Kosten trägt, hat das Recht, die Bearbeitung, Beilegung oder Verteidigung von Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen. Die freistellende Partei, d.h. die Partei, die die Kosten nicht trägt, ist verpflichtet, in jeder von der freistellenden Partei vernünftigerweise geforderten Weise zu kooperieren. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren und andere Kosten, die entstanden sind, bevor die andere Partei den Anspruch, für den die Freistellung beantragt wird, angemeldet hat.

5.4 Haftungsbeschränkung

Speedshot haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber einer anderen juristischen oder natürlichen Person für entgangenen Gewinn, Strafschadensersatz, besondere, indirekte, folgeschäden, beiläufig entstandene oder ähnliche Schäden, Kosten oder Verluste, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Plattform ergeben. Dies gilt auch dann, wenn Speedshot auf die Möglichkeit solcher Schäden, Kosten oder Verluste hingewiesen wurde. In einigen Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von stillschweigenden Garantien oder Haftungen nicht zulässig.



§ 6 Sonstige Vereinbarungen

6.1 Kündigung und Sperrung

Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Kunde im Rahmen seiner Registrierung unwahre Angaben macht.

  • Der Kunde trotz Mahnung durch Speedshot die Gebühr nicht zahlt.

  • Der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die vorgegebenen Lizenzbedingungen verstößt.

Speedshot ist berechtigt, das Nutzerkonto ohne vorherige Ankündigung zu schließen, wenn ein Verstoß gegen den vereinbarten Vertrag, eine Verletzung von Rechten Dritter oder eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Der Kunde wird nach erfolgter Sperrung von Speedshot benachrichtigt. Die Sperrung bleibt so lange bestehen, bis der Verstoß beendet wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass zukünftige Verstöße unterbleiben.

Hält sich der Kunde nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diesen Lizenzvertrag oder zahlt er das Entgelt nicht fristgerecht, kann Speedshot das Benutzerkonto sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Gibt der Kunde seine Zugangsdaten an andere Personen weiter, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Personen über die Lizenzbedingungen informiert werden.

Im Falle einer Kündigung erstattet Speedshot keine bereits gezahlten Gebühren. Speedshot stehen alle Rechte und Rechtsbehelfe zu, einschließlich eines Schadensersatzanspruchs.

6.2 Übertragung der Rechte

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte zu übertragen. Jegliche unbefugte Übertragung von Rechten an Dritte stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und kann zur Sperrung des Kontos führen.

§ 7 Alternative Streitbeilegung

Im Falle von Streitigkeiten können die Nutzer nationale Schlichtungsstellen oder alternative Streitbeilegungsstellen kontaktieren. Es wird empfohlen, zunächst den direkten Dialog mit dem Kundenservice von Speedshot zu suchen, bevor eine Schlichtungsstelle eingeschaltet wird.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren finden sich in den AGB von Speedshot.

§ 8 Schlussbestimmungen

Das Clearing zwischen Speedshot und anderen beteiligten Unternehmen oder Partnern liegt in der Verantwortung von Speedshot.

Speedshot behält sich das Recht vor, die Nutzung des Bild- und Videomaterials sowie die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Kunde Speedshot auf Anforderung und nach angemessener Vorankündigung unentgeltlich Belegexemplare für Projekte und Nutzungen der lizenzierten Fotos zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch den kostenlosen Zugang zu allen kostenpflichtigen Websites oder Plattformen, auf denen Speedshot-Bilder verwendet werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellt, dass der Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Mitteilungen zu diesen Lizenzbedingungen kann der Kunde per E-Mail an kontakt@speedshot.net senden. Speedshot wird dem Kunden per E-Mail an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse antworten oder ihn benachrichtigen.

Diese Lizenzbestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbestimmungen ergeben, ist Heidelberg.

Letzte Überarbeitung: 23. Januar 2025